
Onlineauftrag
Unsere Services für Ihre Fahrerlaubnis – kompetent und individuell
Führerscheinangelegenheiten können komplex sein – sei es die Ersterteilung, eine Erweiterung, der Umtausch oder Anpassungen nach einer Heirat oder einem Umzug. Wir kennen die Anforderungen und begleiten Sie professionell durch jeden Schritt. Von der Beantragung bis zur Einhaltung gesetzlicher Fristen – wir kümmern uns um alle bürokratischen Details. Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen und finden Sie genau den Service, den Sie benötigen – unkompliziert, zuverlässig und effizient!

Unsere Services rund um den Führerschein:
- Ersterteilung bzw. Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerscheinänderung bei Heirat oder Umzug
- Führerscheinumtausch
- Umtausch eines ausländischen in einen deutschen Führerschein
Unsere Leistungen im Detail

Ersterteilung bzw. Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Ob Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre bestehende um weitere Klassen erweitern möchten – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem einen gültigen Ausweis, ein biometrisches Passfoto sowie Nachweise wie einen Sehtest oder die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Schulung. Je nach Fahrzeugklasse sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Lassen Sie uns helfen, den Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis so einfach wie möglich zu gestalten.
Führerscheinänderung bei Heirat oder Umzug
Nach einer Heirat oder einem Umzug ist es nicht zwingend erforderlich, den Führerschein umzuschreiben. Eine Namensänderung im Führerschein ist freiwillig, da dieser kein offizielles Ausweisdokument ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, den neuen Namen einzutragen, um Missverständnisse bei Verkehrskontrollen oder auf Reisen ins Ausland zu vermeiden. Eine Adressänderung im Führerschein ist hingegen nicht nötig, da dieser keine Adresse enthält. Aber nutzen Sie die Gelegenheit, etwa bei der nach einem Umzug obligatorischen Fahrzeugummeldung, auch Ihren Führerschein aktualisieren zu lassen!


Führerscheinumtausch
Laut Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG müssen bis zum 19.1.2033 alle alten unbefristeten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden – abhängig vom Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum. Beispiel: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat bis zum 19.01.2023 Zeit, Jüngere bis spätestens 19.01.2025. Kartenführerscheine folgen ab 2026 nach Ausstellungsjahren. Wir übernehmen die komplette Abwicklung, damit Sie alle Fristen einhalten und entspannt mobil bleiben.
Umtausch eines ausländischen in einen deutschen Führerschein
Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten müssen in Deutschland grundsätzlich nicht umgeschrieben werden, solange sie gültig sind. Wer jedoch aus einem Drittstaat kommt, muss seine Fahrerlaubnis spätestens sechs Monate nach Wohnsitznahme umtauschen. In einigen Fällen entfällt die Prüfung, wenn ein Anerkennungsabkommen besteht. Für bestimmte Klassen, wie Lkw und Busse, gelten verkürzte Fristen. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und sorgen dafür, dass der Umtausch reibungslos abläuft.
