Unsere Services für Ihre Fahrerlaubnis – kompetent und individuell
Führerscheinangelegenheiten können komplex sein – sei es die Ersterteilung, eine Erweiterung, der Umtausch oder Anpassungen nach einer Heirat oder einem Umzug. Wir kennen die Anforderungen und begleiten Sie professionell durch jeden Schritt. Von der Beantragung bis zur Einhaltung gesetzlicher Fristen – wir kümmern uns um alle bürokratischen Details. Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen und finden Sie genau den Service, den Sie benötigen – unkompliziert, zuverlässig und effizient!
Unsere Services rund um den Führerschein:
Ersterteilung und begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Antrag Ersterstellung
Einverständniserklärung Begleiter
Vollmacht
Umtausch unbefristeter Kartenführerschein
Antrag auf Umtausch unbefristeter Kartenführerschein
Vollmacht
Führerschein(Pflicht-)umtausch
Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins
Vollmacht
Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Antrag internationaler Führerschein
Vollmacht
Fahrschulwechsel (TÜV-Wechsel)
Antrag auf Fahrschulwechsel
Vollmacht
Karteikartenabschrift
Vollmacht
Unsere Leistungen im Detail
Ersterteilung und begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragen, auch wenn es zubächst um vegleitetes Fahren geht – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem einen gültigen Ausweis, ein biometrisches Passfoto sowie Nachweise wie einen Sehtest oder die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Schulung. Je nach Fahrzeugklasse sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Lassen Sie uns helfen, den Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis so einfach wie möglich zu gestalten.
Antrag auf Fahrschulwechsel
Ein Fahrschulwechsel in Essen ist unkompliziert möglich. Kündigen Sie Ihren Vertrag bei der bisherigen Fahrschule, fordern Sie einen Ausbildungsnachweis an und melden Sie sich bei der neuen Fahrschule an. Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Wechsel und auch keine Gründe angeben zu müssen. Gerne sind wir Ihnen bei diesem Wechsel behilflich und reichen Ihren Antrag bei der Behörde ein.
Führerscheinumtausch / Pflichtumtausch
Laut Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG müssen bis zum 19.1.2033 alle alten unbefristeten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden – abhängig vom Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum. Beispiel: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat bis zum 19.01.2023 Zeit, Jüngere bis spätestens 19.01.2025. Kartenführerscheine folgen ab 2026 nach Ausstellungsjahren. Wir übernehmen die komplette Abwicklung, damit Sie alle Fristen einhalten und entspannt mobil bleiben.
Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Um in außereuropäischen Ländern ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist es in der Regel notwendig, dass Sie über einen internationalen Führerschein verfügen.
Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Liegt derzeit noch ein deutscher grauer oder rosa Führerschein vor, ist zunächst ein Umtausch notwendig. Erst nach Ausstellung des Kartenführerschein kann der internationale Führerschein beantragt werden.
Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt.
Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.