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Unsere Services für Ihre Fahrerlaubnis – kompetent und individuell

Führerscheinangelegenheiten können komplex sein – sei es die Ersterteilung, eine Erweiterung, der Umtausch oder Anpassungen nach einer Heirat oder einem Umzug. Wir kennen die Anforderungen und begleiten Sie professionell durch jeden Schritt. Von der Beantragung bis zur Einhaltung gesetzlicher Fristen – wir kümmern uns um alle bürokratischen Details. Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen und finden Sie genau den Service, den Sie benötigen – unkompliziert, zuverlässig und effizient!

Fragen zum Führerschein-Service?
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Unsere Leistungen im Detail

Führerscheinumtausch / Pflichtumtausch

Wir übernehmen die komplette Abwicklung, damit Sie alle Fristen einhalten und entspannt mobil bleiben.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum? Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Diese Fristen sind bereits abgelaufen:

  • 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

Antrag auf Fahrschulwechsel

Ein Fahrschulwechsel in Essen ist unkompliziert möglich. 
Kündigen Sie Ihren Vertrag bei der bisherigen Fahrschule, fordern Sie einen Ausbildungsnachweis an und melden Sie sich bei der neuen Fahrschule an. 

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Wechsel und es müssen auch keine Gründe angeben werden. Gerne sind wir Ihnen bei diesem Wechsel behilflich und reichen Ihren Antrag bei der Behörde ein.

Ein Paar in festlicher Kleidung steht lächelnd vor einem dunklen Oldtimer im Abendlicht

Umtausch wegen Namensänderung

Nach einer Hochzeit ändert sich vieles – manchmal auch der Name. Damit Ihre Dokumente wieder einheitlich sind, muss auch der Führerschein angepasst werden.
Genau hier unterstützen wir Sie zuverlässig und unkompliziert.

Sie bringen uns die erforderlichen Unterlagen, wir kümmern uns um den Rest. Kein Behördengang, keine langen Wartezeiten, keine unnötigen Wege. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Fahrerlaubnisbehörde und begleiten den gesamten Ablauf für Sie.

So stellen wir sicher, dass Ihr neuer Name schnell und korrekt im Führerschein eingetragen wird.

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihren neuen Lebensabschnitt.

Ersterteilung und begleitetes Fahren ab 17

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragen, auch wenn es zubächst um vegleitetes Fahren geht – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem einen gültigen Ausweis, ein biometrisches Passfoto sowie Nachweise wie einen Sehtest oder die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Schulung. Je nach Fahrzeugklasse sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Lassen Sie uns helfen, den Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis so einfach wie möglich zu gestalten.

Ein deutscher Führerschein liegt auf einem internationalen Führerscheindokument

Ausstellung eines internationalen Führerscheins

Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen und dort selbst fahren möchten, benötigen Sie in vielen Ländern einen internationalen Führerschein. Dieser ergänzt Ihren deutschen Führerschein und dient als offizielle Übersetzung im Ausland. Gerade bei Mietwagen oder Verkehrskontrollen wird das Dokument häufig verlangt.

Als Zulassungsdienst in Essen unterstützen wir Sie unkompliziert bei der Beantragung Ihres internationalen Führerscheins.
Sie bringen uns die erforderlichen Unterlagen – wir kümmern uns um die Abstimmung mit der Fahrerlaubnisbehörde.
So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Behördengänge.

Der internationale Führerschein wird in der Regel kurzfristig ausgestellt und ist mehrere Jahre gültig.

Karteikartenabschrift

Wenn Sie Ihren Führerschein in einer anderen Stadt gemacht haben, liegen Ihre Daten häufig noch bei der ursprünglichen Fahrerlaubnisbehörde.
Damit eine neue Behörde Ihren Antrag bearbeiten kann, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt.

Gerade bei einem Umzug oder bei bestimmten Anträgen ist dieser Schritt erforderlich.
Wir kümmern uns für Sie um die Anforderung der Karteikartenabschrift bei der Behörde.
Sie sparen sich dadurch Zeit, Telefonate und unnötige Rückfragen.

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten (Fahrerlaubnisklassen, Erteilungsdaten und Auflagen).

Eine Person ordnet konzentriert Papierstapel neben einem silbernen Laptop auf weißem Tisch

Preis in der Filiale

39,90 €*

  • Sie bringen uns die Dokumenten in die Filiale
  • Wir erledigen den Behördengang
  • Nach Fertigstellung informieren wir Sie
  • Sie holen alles bequem bei uns ab

*zuzüglich Amtsgebühr

Preis im Service-Point

44,90 €*

  • Sie bringen die Dokumenten zum nächstgelegenen Service-Point
  • Wir erledigen den Behördengang
  • Nach Fertigstellung informieren wir Sie
  • Sie holen alles bequem im Service-Point ab

*zuzüglich Amtsgebühr

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
0201 - 61 90 70

Benötigte Unterlagen

Führerschein(Pflicht-)umtausch
Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins
Vollmacht

Fahrschulwechsel (TÜV-Wechsel)
Antrag auf Fahrschulwechsel
VollmachtUmtausch unbefristeter Kartenführerschein
Antrag auf Umtausch unbefristeter Kartenführerschein
Vollmacht

Namensänderung
Antrag auf Namensänderung
Vollmacht

Ersterteilung und begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Antrag Ersterstellung
Einverständniserklärung Begleiter
Vollmacht

Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Antrag internationaler Führerschein
Vollmacht

Karteikartenabschrift
Vollmacht

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0201 - 61 90 70
0201 – 61 99 79
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