Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 23. Juli 2024
Last modified: 24. Juli 2024

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# AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

## Auftrag

Mit der Auftragserteilung an die Leckebusch GmbH erkennt der Auftraggeber folgende,
nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem
Auftrags- bzw. Vollmachtformular.

Durch die Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber der Leckebusch
GmbH den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung
werden die vereinbarten Zulassungsservice-Gebühren fällig. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des
Fahrzeuges vorliegen müssen, an die Leckebusch GmbH übergeben werden. Aufträge, 
welche an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind
vom Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen.

Die Beauftragung der Leckebusch GmbH umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung 
durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des
Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart
wird oder die Leckebusch GmbH im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der Abschluss
einer Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen
Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.

## Haftung

Für den Verlust von Zulassungsunterlagen oder Ausweispapieren, der durch die Leckebusch
GmbH zu vertreten ist, ersetzt die Leckebusch GmbH die Wiederbeschaffungskosten 
dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden
amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung
ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel
Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei
Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.

Die Leckebusch GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen,
ist jedoch wegen eventueller Verspätungen (verspätete Rückgabe durch das Amt oder
verkehrsbedingt, etc.) nicht haftbar zu machen. In einem solchen Fall wird umgehend
mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen.

Wird der Zulassungsauftrag von einem Auftraggeber erteilt, der das Fahrzeug verkauft
und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der 
Auftraggeber in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren
und Dienstleistungskosten. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass
die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Identifizierungsnummer, mit der am Fahrzeug übereinstimmt
und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit
und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber 
stellt die Leckebusch GmbH von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch
die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber hat
gegenüber der Leckebusch GmbH keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen,
die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.

## Widerrufs- und Rückgaberecht

Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §
312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht
innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.

## Preise und Zahlungen

Es gelten die Preise der zu Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen
der Leckebusch GmbH, die dem Auftraggeber bekannt ist. Abweichend hiervon haben 
nur einzelne schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
Rechnungen der
Leckebusch GmbH sind sofort fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen.

Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus Gründen verweigern,
die weder die Leckebusch GmbH noch ein von ihr mit der Zulassung Beauftragter zu
vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100,- € erhoben werden.
Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, die
die Leckebusch GmbH im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht
hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die Leckebusch GmbH dem Kunden
den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung mitgeteilt hat.

## Sonstige Bestimmungen

Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem
Fall der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz
unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer
Kraft.

## Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Leckebusch GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen
ist Essen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Leckebusch GmbH ist
Essen. Dieses gilt auch für Klagen der Leckebusch GmbH gegen den Kunden, soweit 
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.

## Datenschutzerklärung

Erklärungen zum Datenschutz finden Sie [hier](https://www.kfz-zulassung.de/datenschutz/).

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der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
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#### KONTAKT

**Leckebusch GmbH Zulassungsdienst**
 [0201 - 61 90 70](https://www.kfz-zulassung.de/agb/+49201619070?output_format=md)
0201 – 61 99 79 [info@kfz-zulassung.de](https://www.kfz-zulassung.de/agb/info@kfz-zulassung.de?output_format=md)

[Zu unseren Filialen und Servicepoints](https://www.kfz-zulassung.de/filialen-servicepoint/)

#### ÖFFNUNGS­ZEITEN SULTERKAMP 54

**Montag–Freitag**
09:00–17:00 Uhr**Samstag:**08:00–14:00 Uhr

#### ÖFFNUNGS­ZEITEN VARNHORSTSTR. 21

**Montag–Freitag:**
08:00–17:00 Uhr

#### MITGRLIED DER PREMIUMZULASSER

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