Automarkt am Autokino
Jedes Wochenende werden hier bis zu 2.500 Automobile angeboten. Mehr als 3.000 nationale
und internationale Interessenten bewegen sich über das Gelände.
Die Firma Leckebusch agiert als Partner des Veranstalters „Autoprivat“ und bietet sein gesamtes
Dienstleistungsspektrum an. Leckebusch sorgt mit seinem Know-how dafür, dass die auf dem Markt
gehandelten Kfz gesetzeskonform im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden können. Dieses
wurde unter anderem durch die im Jahre 2003 gegründete Ordnungspartnerschaft ermöglicht,
bestehend aus der Stadt Essen, der Essener Polizei und der AUTOPRIVAT - Private Automärkte GmbH.
Zollkennzeichen
Für das Zollkennzeichen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- wenn das Auto zugelassen ist, dann:
- Zulassungsbescheinigung Teil I + Fahrzeugschilder - sonst generell:
- entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- TÜV-Bericht
- Reisepass
- Vollmacht (Vordruck hier)
Kurzzeitkennzeichen
Für Kurzzeitkennzeichen benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
Abmeldungen
Für die Kfz-Abmeldung benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem.KFZ-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem.KFZ-Schein)
- Fahrzeugschilder
Hinweis für deutsche Steuerzahler:
Bei Steuerschulden kann es zur Versagung der Erteilung einer Zulassung oder eines Zoll- oder Kurzzeitkennzeichens kommen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte an!



