AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Leckebusch GmbH übernimmt für den Kunden die Beantragung der Kfz-Zulassung
bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Dazu hat der Kunde der Leckebusch GmbH
sämtliche für die Kfz-Zulassung erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen.

2. Die Beauftragung der Leckebusch GmbH umfaßt grundsätzlich die Bevollmächtigung
durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des
Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart
wird oder die Leckebusch GmbH im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der
Abschluß einer Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die Weiterleitung der
erforderlichen Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.

3. Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus Gründen
verweigern, die weder die Leckebusch GmbH noch ein von ihr mit der Zulassung
Beauftragter zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-- € erhoben
werden. Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen,
die die Leckebusch GmbH im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungs-
auftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die
Leckebusch GmbH dem Kunden den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung
mitgeteilt hat.

4. Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach
§312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern-
kommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen
ein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.

5. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Leckebusch bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Essen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die
Firma Leckebusch ist Essen. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Leckebusch gegen
den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.