AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Leckebusch GmbH übernimmt für den
Kunden die
Beantragung der Kfz-Zulassung
bei der zuständigen
Kfz-Zulassungsstelle. Dazu hat der Kunde der Leckebusch GmbH
sämtliche für
die Kfz-Zulassung erforderlichen Unterlagen im Original
vorzulegen.
2. Die Beauftragung der Leckebusch GmbH
umfaßt grundsätzlich
die Bevollmächtigung
durch den Kunden,
sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des
Kunden abzuschließen
und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart
wird oder die
Leckebusch GmbH im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der
Abschluß einer
Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die Weiterleitung
der
erforderlichen
Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.
3. Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die
Zulassung des
Kraftfahrzeuges aus Gründen
verweigern,
die weder die Leckebusch GmbH noch ein von ihr mit der
Zulassung
Beauftragter
zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-- €
erhoben
werden. Diese
Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die
Dienstleistungen,
die die Leckebusch
GmbH im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungs-
auftrages erbracht
hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die
Leckebusch
GmbH dem Kunden den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung
mitgeteilt
hat.
4. Wir weisen ausdrücklich auf das
gesetzliche
Widerrufs- oder Rückgaberecht nach
§312 d
BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz
von Fern-
kommunikationsmitteln
zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen
ein Widerrufs-
oder Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.
5. Erfüllungsort für alle Leistungen aus
der mit
der Firma Leckebusch bestehenden
Geschäftsbeziehungen
ist Essen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die
Firma Leckebusch
ist Essen. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Leckebusch
gegen
den Kunden
soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts
oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.



